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Steuererklärung
Prüfen Sie das Steuerjahr und die verlangten Belege.
Steuerrechnung
Vergleichen Sie Zeitraum, Betrag und Referenz mit Ihren Unterlagen.
Veranlagungsverfügung
Prüfen Sie die berücksichtigten Angaben und die Hinweise für Rückfragen oder eine Einsprache.
Vor dem Start
Halten Sie alle Seiten und Beilagen bereit. Bewahren Sie das Original auf, um Fristen, Beträge und Referenzen zu prüfen. Nutzen Sie bei Rückfragen die angegebene Referenz und beachten Sie die Sprache des Empfängers.
Einsprache: 30 Tage
Bei steuerlichen Veranlagungsentscheiden ist diese Frist nicht verlängerbar. Eine Fristverlängerung für die Steuererklärung ändert daran nichts. Für verpasste Fristen gelten besondere Voraussetzungen.
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